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Vor ihrer Genehmigung veröffentlichte Satzung

VGH Hessen, Urteil vom 13.01.1961 - Az.: OS IV 81/58

Leitsätze:

1. Die Veröffentlichung einer Satzung darf erst erfolgen, wenn alle für das formelle Zustandekommen erforderlichen Voraussetzungen gegeben sind. (amtlicher Leitsatz)

2. Wird eine Satzung vor der notwendigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde bekanntgemacht, so kommt der Veröffentlichung keine rechtliche Bedeutung zu. Eine Heilung des Mangels durch die nachträgliche Genehmigung der Satzung seitens der Aufsichtsbehörde ist nicht möglich. (amtlicher Leitsatz)

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