Leitsätze:
Ein Gemeinderatsmitglied darf weder beratend noch entscheidend bei der Fassung des Beschlusses über einen Bebauungsplan als Satzung mitwirken, wenn es Geschäftsführer eines Unternehmens ist, das zum eingerichteten und ausgeübten Gewebebetrieb gehörende, im Plangebiet liegende Lagerräume besitzt. (amtlicher Leitsatz)
Kategorien: