Leitsätze:
1. Das in § 31 Abs. 2 GemHVO für die Vergabe von Aufträgen und den Abschluss von Verträgen gewählte Verweisungsverfahren auf die Vergabegrundsätze der VOB ist rechtlich unbedenklich. (amtlicher Leitsatz)
2. Die Bindung der Kommunen an die Bestimmungen der VOB/Teile A und B und demit auch an die zweijährige Gewährleistungsfrist der VOB/B verstößt auch materiell nicht gegen die Selbstverwaltungsgarantie des Art. 28 Abs. 2 GG, Art 71 Abs. 1 LV; sie greift weder in den Kernbereich der gemeindlichen Selbstverwaltung ein noch ist sie unverhältnismäßig. (amtlicher Leitsatz)