Leitsätze:
Verträge über Grundstücke gehören im allgemeinen zu den Angelegenheiten, die im Rat in nichtöffentlicher Sitzung behandelt werden können. (Leitsatz des Herausgebers)
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https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2018/15_A_265_17_Beschluss_20180302.html