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Pflicht einer Kreisverwaltung zur Weiterleitung von Petitionen an Kreistagsmitglieder

VG Freiburg, U vom 27.09.2017 - Az.: 1 K 3746/16

Leitsätze:

1. Art. 17 GG begründet grundsätzlich keine Pflicht der Kreisverwaltung, Briefe Dritter an einzelne Mitglieder des Kreistags weiterzuleiten. (amtlicher Leitsatz)

2. Nur wenn eine Kontaktaufnahme mit den einzelnen Mandatsträgern auf anderem einfachen Wege nicht möglich ist, hat der Landkreis dafür zu sorgen, dass die Mandatsträger für die Bürger und ihre Anliegen erreichbar sind. (amtlicher Leitsatz)

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Fundstelle im WWW

http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/iiw/page/bsbawueprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=5&numberofresults=897&fromdoctodoc=yes&doc.id=MWRE170008221&doc.part=L&doc.price=0.0&doc.hl=1#focuspoint