Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, deren Zweck ausschließlich auf Einkommenserzielung gerichtet ist, unterliegt nicht der Jagdsteuer (im Anschluss an BVerwG, Urteile vom 27. Juni 2012 -
9 C 10.11 -
BVerwGE 143, 210 und -
9 C 2.12 -
BVerwGE 143, 216).
(amtlicher Leitsatz)