Leitsätze:
Ein wegen Befangenheit ausgeschlossenes Ratsmitglied darf sich während der entsprechenden Beratung nicht auf einem üblicherweise für Mitarbeiter der Verwaltung vorgesehenen Stuhl hinter den Sitzplätzen für Bürgermeister und Beigeordnete aufhalten. (Leitsatz des Herausgebers)
Kategorien: