Leitsätze:
Ein Ratsmitglied ist von der Beratung und Beschlussfassung über einen Bebauungsplan, der den Standort einer bestehenden Biogasanlage betrifft, nicht deshalb ausgeschlossen, weil es Eigentümer eines Feldes ist, das er an einen Landwirt verpachtet hat, der die dort erzeugten Früchte an die Biogasanlage liefert. (Leitsatz des Herausgebers)
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