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Kommunale Informationsfreiheitssatzung darf nicht zu Grundrechtseingriffen führen

VGH Bayern, Beschluss vom 27.02.2017 - Az.: 4 N 16.461

Leitsätze:

Informationsfreiheitssatzungen können sich nur dann auf die satzungsrechtliche Generalklausel als Rechtsgrundlage stützen, wenn Eingriffe in Grundrechte Dritter von vornherein durch eine entsprechende Ausgestaltung der Ausnahmetatbestände ausgeschlossen werden. (amtlicher Leitsatz)

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Fundstelle im WWW

http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2017-N-102840?hl=true&AspxAutoDetectCookieSupport=1