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Diese Entscheidung

Keine mehrfache Erhebung von Abwassergebühren bei als Brauchwasser genutztem Niederschlagswasser

OVG Saarland, Urteil vom 30.09.2015 - Az.: 1 A 398/14

Leitsätze:
1. Satzungsrecht, das die Erhebung der vollen Niederschlagswassergebühr auch für Fälle, in denen das Niederschlagswasser als häusliches Brauchwasser genutzt wird und hierfür Schmutzwassergebühren zu entrichten sind, bei Vorhandensein eines Notüberlaufs in die öffentliche Abwasseranlage ausnahmsweise vorgibt, verletzt das gebührenrechtliche Äquivalenzprinzip. (amtlicher Leitsatz)

2. Ein solches satzungsrechtliches Konzept wird auch den in den §§ 6 Abs. 3 Satz 3 KAG SL und 50 a Abs. 4 Satz 3 SWG zum Ausdruck kommenden Zielvorstellungen des Landesgesetzgebers und insbesondere den europarechtlichen Vorgaben des Art. 9 Abs. 1 UAbs. 2 WRRL nicht gerecht. (amtlicher Leitsatz)

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