Leitsätze:
1. Eine dem Bürgermeister gegenüber abgegebene Erklärung eines Gemeinderatsmitglied, von seinem Amt zurückzutreten, stellt einen Antrag auf Ausscheiden aus dem Gemeinderat gemäß § 16 Abs. 1 GemO dar. (Leitsatz des Herausgebers)
2. Beschließt der Gemeinderat das Ausscheiden eines seiner Mitglieder, ohne dass ein wichtiger Grund für das Ausscheiden vorliegt, so kann das betroffene Mitglied auch dann erfolgreich gegen diesen Beschluss klagen, wenn dieser auf seinen eigenen Antrag gefasst wurde. (Leitsatz des Herausgebers)
Kategorien: