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Diese Entscheidung

Kein Ausschluss von mit Kinderarbeit hergestellten Grabsteinen von Friedhöfen mangels anerkannter Zertifikate über den Herstellungsprozess

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.05.2015 - Az.: 1 S 383/14

Leitsätze:
1. Die Regelung in einer kommunalen Friedhofssatzung, dass nur Grabsteine verwendet werden dürfen, die nachweislich ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt sind, und dass der Nachweis mittels Zertifikat einer anerkannten Organisation erbracht wird, ist mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht vereinbar, wenn weder eine hinreichend gesicherte Verkehrsauffassung besteht, welche Zertifikate als vertrauenswürdig gelten können, noch eine zuständige staatliche Stelle Zertifikate als vertrauenswürdig anerkannt hat noch ausdrücklich unter Benennung der Zertifikate geregelt ist, welche Zertifikate als Nachweis ausreichen (Bestätigung der Senatsrechtsprechung, vgl. Urteil des Senats vom 29.04.2014 - 1 S 1458/12 -, VBlBW 2014, 462). (amtlicher Leitsatz)

2. Eine hinreichend gesicherte Verkehrsauffassung, welche Zertifikate über Grabsteine, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt sind, als vertrauenswürdig gelten können, ist derzeit nicht festzustellen. (amtlicher Leitsatz)

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Fundstelle im WWW

http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&docid=MWRE150001759&psml=bsbawueprod.psml&max=true&doc.part=L&doc.norm=all