Leitsätze:
Das fiskalische Interesse einer Gemeinde, von den Kosten einer für den Fall einer Wiederinbetriebnahme einer Eisenbahnstrecke neu herzustellenden Eisenbahnüberführung verschont zu bleiben, zu deren Übernahme sie sich aus Anlass der Planung einer den Schienenweg kreuzenden Gemeindestraße vertraglich verpflichtet hatte, ist kein schutzwürdiger Belang, der bei der (späteren) Planung der Überführung im Rahmen der nach § 18 Abs. 1 Satz 2 AEG gebotenen Abwägung zu berücksichtigen ist. (amtlicher Leitsatz)
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