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Grundschulbetreuerin einer Gemeinde kann nicht Ratsmitglied sein

OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 13.08.2014 - Az.: 10 B 10653/14

Leitsätze:

Eine in der Grundschulbetreuung tätige Beschäftigte einer Verbandskemeinde kann nicht zugleich Mitglied des Rates der Verbandsgemeinde und einer dieser Verbandsgemeinde angehörenden Ortsgemeinde sein (Anm. des Hrsg.: gemeint ist: weder Mitglied des einen noch des anderen Rates). Dabei kommt es nach der verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden Regelung des Kommunalwahlgesetzes im Hinblick auf die Möglichkeit von Interessenkollisionen allein auf das mit der Verbandsgemeinde bestehende Dienstverhältnis und nicht darauf an, welche konkrete Entscheidungsbefugnis die Grundschulbetreuerin hat. (amtlicher Leitsatz)

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http://www3.mjv.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil_neu.asp?rowguid={283A1E1E-E087-41BD-985F-700393753063}