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Keine Heranziehung eines Bundeslandes zur Jagdsteuer

VGH Hessen, Urteil vom 03.03.2016 - Az.: 5 A 1345/15

Leitsätze:

Das Land Hessen als einer umfassenden Gemeinwohlbindung unterliegende Körperschaft des öffentlichen Rechts kann keiner Jagdsteuerpflicht unterliegen. (Leitsatz des Herausgebers)

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Fundstelle im WWW

http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/default/hessenrecht_lareda.html#docid:7525568