Jahreskurtaxe für Inhaber von Dauerstandplätzen auf Campingplätzen ist zulässig
VG Sigmaringen, Urteil vom 28.04.2016 - Az.: 2 K 4307/14
Leitsätze: Bei Inhabern von Dauerstandplätzen auf Campingplätzen kann eine Kurtaxe in Form einer Jahrespauschale erhoben werden. (Leitsatz des Herausgebers)