Leitsätze:
Ein Niederschlagswassergebührenbescheid, der für mehrere Grundstücke Gebühren festsetzt, ohne dass aus dem Bescheid selbst erkennbar ist, für welches Grundstück welche Gebühr festgesetzt wird, ist nichtig. (Leitsatz des Herausgebers)
Rubriken:
http://www.justiz.sachsen.de/ovgentschweb/documents/13A815.U01.pdf