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Exklusive Erlaubnis zum Aufstellen von Altkleidercontainern: Kein Geschäft der laufenden Verwaltung

VG Trier, Urteil vom 08.12.2014 - Az.: 6 K 410/14

Leitsätze:

Will eine Gemeinde das Aufstellen von Altkleidercontainern im Gemeindegebiet einem Dritten exklusiv überantworten, um die Sauberkeit der Wertstoffsammelstellen sicherzustellen, so handelt es sich bei der danach zu schließenden Sondernutzungsvereinbarung nicht um ein Geschäft der laufenden Verwaltung. (amtlicher Leitsatz)

Fundstelle im WWW

http://www3.mjv.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil_neu.asp?rowguid={7E42E833-7D73-46FF-A4CD-7887907CFED3}