Leitsätze:
Eine Veränderungssperre darf zwar nicht vor dem zugrunde zu legenden Aufstellungsbeschluss bekannt gemacht werden. Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses ist aber nicht bereits Voraussetzung für die Beschlussfassung über die Veränderungssperre. (Leitsatz des Herausgebers)
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