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Kein Anspruch des Bürgers auf Tätigwerden der Kommunalaufsicht

VG Saarlouis, Urteil vom 26.09.2014 - Az.: 3 K 115/14

Leitsätze:

Die Kommunalaufsicht dient ausschließlich dem öffentlichen Interesse, nicht aber dem Schutz von Rechten Privater. Ein Bürger kann daher keinen Anspruch darauf haben, dass die Kommunalaufsichtsbehörde in einer ihn interessierenden Angelegenheit gegenüber einer Gemeinde einschreitet. (Leitsatz des Herausgebers)

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Fundstelle im WWW

http://www.rechtsprechung.saarland.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=sl&nr=4902