Leitsätze:
Die Kommunalaufsicht dient ausschließlich dem öffentlichen Interesse, nicht aber dem Schutz von Rechten Privater. Ein Bürger kann daher keinen Anspruch darauf haben, dass die Kommunalaufsichtsbehörde in einer ihn interessierenden Angelegenheit gegenüber einer Gemeinde einschreitet. (Leitsatz des Herausgebers)
Rubriken:
http://www.rechtsprechung.saarland.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=sl&nr=4902