Leitsätze:
44b SGB II bestimmt nichts über die Rechtsform von Arbeitsgemeinschaften der Kommunen mit der Bundesanstalt für Arbeit. Das Landesrecht kann daher vorsehen, dass sie als rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts errichtet werden. (Leitsatz des Herausgebers)
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http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/duesseldorf/j2008/II_8_UF_155_08anerkenntnisurteil20081217.html