Keine doppelte Gebühr für als Brauchwasser genutztes Niederschlagswasser
VG Saarlouis, Gerichtsbescheid vom 22.10.2014 - Az.: 3 K 1217/13
Leitsätze:
Eine Satzungsregelung, wonach für die Einleitung von als Brauchwasser genutztem Niederschlagswasser sowohl eine Schmutzwassergebühr als auch die volle Niederschlagswassergebühr erhoben wird, führt zu einer unzulässigen Doppelbelastung. (amtlicher Leitsatz)
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http://www.rechtsprechung.saarland.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=sl&nr=4896