Leitsätze:
Durch das Verbot des Vorsitzenden des Stadtrats gegenüber einem Ratsmitglied während der Stadtratssitzungen Kleidung der Marke "Thor Steinar" zu tragen, wird in das Grundrecht auf Meinungsfreiheit gemäß Artikel 5 GG in rechtswidriger Weise eingegriffen, wenn das Markenlabel im Hinblick auf seine Größe unauffällig ist. (amtlicher Leitsatz)
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