Bezeichnung eines Stadtrats als "Dummschwätzer"
BVerfG, Beschluss vom 05.12.2008 - Az.: 1 BvR 1318/07
Leitsätze:
Bezeichnet ein Stadtrat einen anderen im Rahmen eines Wortwechsels während einer Debatte als "Dummschwätzer", so stellt dies normalerweise keine stets als Beleidigung strafbare Schmähkritik dar. Regelmäßig ist eine Abwägung der Meinungsfreiheit des Schimpfenden mit dem Persönlichkeitsrecht des Beschimpften geboten. (Leitsatz des Herausgebers)
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