Kein Anspruch eines Gemeinderatsmitglieds auf Veröffentlichung von Sitzungsunterlagen
VG München, Urteil vom 19.02.2014 - Az.: M 7 K 13.2991
Leitsätze:
In Bayern verleihen die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Beratungen von Gemeinderäten dem einzelnen Gemeinderatsmitglied keinen Anspruch auf Einhaltung der Öffentlichkeit und Veröffentlichung von Sitzungsunterlagen. (Leitsatz des Herausgebers)