Öffentliche Bekanntmachung durch Anschlag an Gemeindetafeln
VGH Bayern, Urteil vom 15.05.2014 - Az.: 8 ZB 12.2077
Leitsätze:
Der Anschlag an Gemeindetafeln kann als Form der öffentlichen Bekanntmachung auch in Gemeinden gewählt werden, die nicht kompakt bebaut sind. Ein Weg von einigen Kilometern, um eine Gemeindetafel zu erreichen, ist dem Bürger zumutbar. (Leitsatz des Herausgebers)