Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht

Niederschlagswassergebühren bei Einleitung in eine Kläranlage

OVG Lüneburg, Urteil vom 24.03.2014 - Az.: 9 LC 191/11

Leitsätze:

1. Soweit das Niederschlagswasser in einer Gemeinde teilweise auch in Mischwasserkanäle eingeleitet werden darf und so - vermischt u. a. mit eingeleitetem Schmutzwasser - in die Kläranlage gelangt, ist grundsätzlich ein der Beseitigung des Niederschlagswassers zuzurechnender Anteil der Kosten für die Kläranlagen gebührenfähig. (amtlicher Leitsatz)

2. Das über die Schmutzwasserkanäle u. a. durch Fehlnutzung in die Kläranlage gelangte sog. Fremdwasser ist kein Niederschlagswasser und hat daher auch bei der Berechnung des Verteilungsschlüssels für die anteiligen Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung außer Betracht zu bleiben. (amtlicher Leitsatz)

Kategorien:

Fundstelle im WWW

http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=MWRE140001559&st=null&showdoccase=1