Leitsätze:
1. Von einer Fraktion in der Sitzung der Gemeindevertretung gestellte Fragen können nicht ohne weitere Anhaltspunkte als Fragen eines Gemeindevertreters angesehen werden. (amtlicher Leitsatz)
2. Auch Anfragen eines Gemeindevertreters gegen den Gemeindevorstand, die umfassender Art sind, bedürfen keiner Begründung durch den Gemeindevertreter. (amtlicher Leitsatz)
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