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Diese Entscheidung

Bürgerbegehren gegen ablehnenden Beschluss ist kassatorisch

VG Gießen, Urteil vom 19.02.2014 - Az.: 8 K 58/14

Leitsätze:
1. Ein Bürgerbegehren richtet sich nicht nur dann gegen einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, wenn es ausdrücklich dessen Aufhebung zum Ziel hat, sondern bereits dann, wenn es sich inhaltlich auf einen Beschluss der Gemeindevertretung bezieht und dessen Korrektur oder eine wesentlich abweichende Regelung als im Beschluss vorgezeichnet für die Zukunft anstrebt. (Leitsatz des Herausgebers)

2. Als Beschluss, gegen den sich ein Bürgerbegehren richten kann, kommen nicht nur positiv gestaltende Beschlüsse in Frage, sondern auch ablehnende Entscheidungen. (Leitsatz des Herausgebers)

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Fundstelle im WWW

http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/s15/page/bslaredaprod.psml?&doc.id=MWRE140001571%3Ajuris-r01&showdoccase=1&doc.part=L&doc.norm=all