Leitsätze:
Werden im Rahmen eines Schulprojekts Verträge über Dienstleistungen einer "Schülerfirma" geschlossen, so wird jedenfalls nicht der Schulträger Vertragspartei. Er kann daher auch regelmäßig nicht auf Schadensersatz wegen Schlechtleistung in Anspruch genommen werden. (Leitsatz des Herausgebers)
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