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Recht eines thüringischen Gemeinderatsmitglieds auf Auskunft über Geschäftsführervergütung

OVG Thüringen, Urteil vom 16.10.2013 - Az.: 3 KO 900/11

Leitsätze:

1. Aus seiner verfassungsrechtlich vorgegebenen demokratischen Wahl und dem darauf fußenden freien Mandat steht dem Gemeinderatsmitglied in Thüringen gegenüber dem Bürgermeister ein ungeschriebener Auskunftsanspruch zu. Dieser ist beschränkt durch die Aufgaben der Gemeinde und den Kompetenzen des Gemeinderats. Eine Beantwortung kann verweigert werden, soweit ihr anderweitige gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen. (amtlicher Leitsatz)

2. Dem Anspruch auf Auskunft über die Vergütung eines Geschäftsführers einer kommunalen Gesellschaft in nicht öffentlicher Sitzung des Gemeinderats stehen keine Geheimhaltungs- oder Datenschutzgründe entgegen. (amtlicher Leitsatz)

3. Auch im Kommunalverfassungsstreit kann die Kostengrundentscheidung nur im Verhältnis der Verfahrensbeteiligten, nicht jedoch gegenüber nicht beteiligten Dritten, wie der Gemeinde, ergehen. (amtlicher Leitsatz)

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http://www.thovg.thueringen.de/webthfj/webthfj.nsf/8ADE6ADB4F207568C1257CAE002554A3/$File/11-3KO-00900-U-A.pdf?OpenElement