Leitsätze:
1. Mit dem Zusatzschild Bewohner frei zu dem Verkehrszeichen 242.1 der Anlage 2 zur StVO Beginn einer Fußgängerzone werden die Bewohner der Fußgängerzone uneingeschränkt von den Verkehrsänderungen für den Kraftfahrzeugverkehr in einer Fußgängerzone befreit. (amtlicher Leitsatz)
2. Das demgemäß straßenverkehrsrechtlich zulässige Parken in der Fußgängerzone gehört auch straßenrechtlich zum Gemeingebrauch. (Leitsatz des Herausgebers)
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