Ziele des § 1 EnWG müssen Hauptkriterium bei Konzessionsvergabe sein
OLG Stuttgart, Beschluss vom 07.11.2013 - Az.: 201 Kart 1/13
Leitsätze:
Bei der Entscheidung über die Vergabe einer Strom- oder Gaskonzession hat sich die Gemeinde ausschließlich oder deutlich vorrangig an den in § 1 EnWG genannten Zielen zu orientieren. (Leitsatz des Herausgebers)