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Ziele des § 1 EnWG müssen Hauptkriterium bei Konzessionsvergabe sein

OLG Stuttgart, Beschluss vom 07.11.2013 - Az.: 201 Kart 1/13

Leitsätze:

Bei der Entscheidung über die Vergabe einer Strom- oder Gaskonzession hat sich die Gemeinde ausschließlich oder deutlich vorrangig an den in § 1 EnWG genannten Zielen zu orientieren. (Leitsatz des Herausgebers)

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http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=17895