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Darlehensgeber ist nicht befangen

VGH Hessen, Urteil vom 16.05.2013 - Az.: 3 C 345/12

Leitsätze:

Ein Ratsmitglied ist bei der Beschlussfassung über einen Bebauungsplan regelmäßig nicht deshalb befangen, weil er dem Eigentümer eines Grundstücks im Plangebiet ein Darlehen gewährt hat. (Leitsatz des Herausgebers)

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Fundstelle im WWW

http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/s15/page/bslaredaprod.psml?&doc.id=JURE140004566%3Ajuris-r01&showdoccase=1&doc.part=L&doc.norm=all