VGH Hessen, Urteil vom 16.05.2013 - Az.: 3 C 345/12
Leitsätze:
Ein Ratsmitglied ist bei der Beschlussfassung über einen Bebauungsplan regelmäßig nicht deshalb befangen, weil er dem Eigentümer eines Grundstücks im Plangebiet ein Darlehen gewährt hat. (Leitsatz des Herausgebers)