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Diese Entscheidung

Anforderungen an die gemeinsame Kontrolle mehrerer öffentlicher Stellen über eine Einrichtung

EuGH, Urteil vom 29.11.2012 - Az.: C-182/11

Leitsätze:
1. In einem Fall, in dem mehrere öffentliche Stellen in ihrer Eigenschaft als öffentliche Auftraggeber gemeinsam eine Einrichtung zur Erfüllung ihrer Gemeinwohlaufgabe errichten oder eine öffentliche Stelle einer solchen Einrichtung beitritt, ist die durch die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union aufgestellte Voraussetzung für die Befreiung dieser Stellen von ihrer Verpflichtung, ein Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge nach den Vorschriften des Unionsrechts durchzuführen, nämlich dass diese Stellen über die Einrichtung gemeinsam eine Kontrolle wie über ihre eigenen Dienststellen ausüben, erfüllt, wenn jede dieser Stellen sowohl am Kapital als auch an den Leitungsorganen der Einrichtung beteiligt ist. (amtlicher Leitsatz)

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http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:62011CJ0182:DE:NOT