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Rückgriff auf undokumentierte Kenntnisse eines Mitarbeiters bei Entscheidung über Zulassung zu Weihnachtsmarkt

VGH Bayern, Urteil vom 11.11.2013 - Az.: 4 B 13.1135

Leitsätze:

Die Beurteilung von Bewerbungen um Standplätze auf einem Weihnachtsmarkt beruht nicht mehr auf einer hinreichenden objektiven Tatsachenbasis, wenn bei der Bewerberauswahl nicht nur auf Angaben in den Bewerbungen, sondern in erheblichem Umfang auch auf Verwaltungswissen eines Behördenmitarbeiters zurückgegriffen wird, das in Bezug auf den künftigen Weihnachtsmarkt weder verifiziert noch in den Akten dokumentiert ist. (amtlicher Leitsatz)

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Fundstelle im WWW

http://www.landesanwaltschaft.bayern.de/images/PDFs/2013/4a1135b.pdf