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Diese Entscheidung

Alkoholkonsum auf öffentlichen Straßen ist Gemeingebrauch

OLG Braunschweig, Beschluss vom 20.03.2013 - Az.: Ss (OWiZ) 28/13

Leitsätze:
Der Konsum von Alkohol auf einer (innerstädtischen) öffentlichen Verkehrsfläche gehört zum Gemeingebrauch. (Leitsatz des Herausgebers)

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http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=KORE229062013&st=null&showdoccase=1