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Diese Entscheidung

Erlass und Verkündung gemeindlicher Polizeiverordnungen in Baden-Württemberg

VGH Mannheim, Urteil vom 24.10.2013 - Az.: 1 S 347/13

Leitsätze:
1. Auch eine Polizeiverordnung, die der Zustimmung des Gemeinderats bedarf, ist vom Bürgermeister zu erlassen und kann nicht statt dessen vom Gemeinderat beschlossen werden. Ein Verstoß gegen diese Anforderung führt zur Unwirksamkeit der Polizeiverordnung. (Leitsatz des Herausgebers)

2. Eine kommunale Rechtsnorm ist nicht wirksam verkündet und daher nichtig, wenn nicht der vollständige beschlossene Text in der Verkündung vorhanden ist. (Leitsatz des Herausgebers)

3. Eine auf Grundlage von § 10 Abs. 1 Satz 1 PolG BW i.V.m. § 1 Abs. 1 PolG BW beschlossene Polizeiverordnung kann keine positiven Nutzungs- oder Öffnungszeiten einer öffentlichen Einrichtung bestimmen, sondern lediglich Zeiten bestimmen, während derer die Nutzung verboten ist. Sind dennoch Öffnungszeiten bestimmt, so lässt sich die entsprechende Vorschrift nicht als Verbot der Nutzung außerhalb der Öffnungszeiten auslegen. (Leitsatz des Herausgebers)

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Fundstelle im WWW

http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&docid=JURE130018988&psml=bsbawueprod.psml&max=true&doc.part=L&doc.norm=all