Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht

Unbestimmte Bußgeldbestimmung in Satzung

AG Gelnhausen, Urteil vom 26.06.2013 - Az.: 44 OWi 2570 Js 3705/13

Leitsätze:

Eine Bußgeldbestimmung in einer Gemeindesatzung, nach der allgemein "Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften dieser Satzung" mit Bußgeld geahndet werden können, ist jedenfalls dann wegen Unbestimmtheit unwirksam, wenn die Satzung eine Vielzahl von Ge- und Verbotsnormen sowie Vorschriften, die den Bürger nicht unmittelbar berühren, enthält. (Leitsatz des Herausgebers)

Kategorien:

Fundstelle im WWW

http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/s15/page/bslaredaprod.psml?&doc.id=KORE227472013%3Ajuris-r01&showdoccase=1&doc.part=L&doc.norm=all