Leitsätze:
Einem sogenannten "Handtuch"-Grundstück, das lediglich mit einer Garage bebaut werden kann, wird durch die bloße Möglichkeit seines Anschlusses an eine Wasserversorgungseinrichtung kein Vorteil im Sinne des § 7 Abs. 2 Satz 1 RhPfKAG vermittelt, der eine Beitragspflicht begründen kann (Änderung der bisherigen Rechtsprechung). (amtlicher Leitsatz)
Kategorien:
http://www3.mjv.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil_neu.asp?rowguid={90C3C276-A76D-4128-9DD1-8BB2006A2F75}