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Diese Entscheidung

Ausschluss von Imbisswagen mit Fleischprodukten von einem Volksfest zwecks Umsatzsicherung für das Festzelt

VG Augsburg, Beschluss vom 08.07.2013 - Az.: 7 E 13/907

Leitsätze:
Bei einem kleineren Volksfest, dessen einziges Festzelt einen der wichtigsten Anziehungspunkte darstellt, stellt das Ziel, die Verköstigung der Volksfestbesucher im Festzelt zu konzentrieren, um dessen Umsätze zu steigern und dadurch den Betrieb des Festzeltes zu stärken bzw. zu sichern einen sachlichen Grund dafür dar, Imbisswagen mit einem zum Festzelt konkurrierenden Speiseangebot (Fleisch- und Wurstwaren) allgemein nicht mehr zuzulassen. (Leitsatz des Herausgebers)

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Fundstelle im WWW

http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?doc.id=JURE130014889&st=ent&showdoccase=1¶mfromHL=true