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Pflicht einer Sparkasse zur Kontoeröffnung für den Kreisverband einer Partei

VG Münster, Urteil vom 30.04.2010 - Az.: 1 K 993/08

Leitsätze:

Führt eine Sparkasse überhaupt Konten für Gebietsverbände von Parteien (hier: für Ortsverbände), so ist sie durch das Gleichbehandlungsgebot nach § 5 Abs. 1 Satz 1 PartG auch zur Kontoeröffnung für eine andere Partei verpflichtet, wenn der Gebietsverband, für den das Konto eröffnet werden soll, einer anderen Stufe (hier: Kreisverband) angehört. (Leitsatz des Herausgebers)

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Fundstelle im WWW

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_muenster/j2010/1_K_993_08urteil20100430.html