Leitsätze:
Der Veranstalter eines Volksfestes darf im Rahmen seiner Gesamt- und Platzkonzeption eine typisierende Bewertung der Marktstände vornehmen und deshalb sog. Weihnachtspyramiden unabhängig von der konkreten Höhe des Geschäfts von der Zulassung ausschließen. (amtlicher Leitsatz)
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