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Anspruch eines Kindergartens auf Gleichbehandlung bei freiwilliger kommunaler Förderung

VG Stuttgart, Urteil vom 10.04.2013 - Az.: 7 K 154/11

Leitsätze:

1. Gewährt eine Gemeinde dem kirchlichen Träger eines Kindergartens eine freiwillige Förderung gem. § 8 Abs. 5 KiTaG, kann der Träger eines Waldorfkindergartens eine entsprechende Förderung nach gleichen Grundsätzen beanspruchen. (amtlicher Leitsatz)

2. Fördert eine Gemeinde freiwillig Kindergartenträger in der Form einer Abmangelbeteiligung, so kann sie die Aufnahme eines Kindergartens in die Förderung nicht mit dem Argument verweigern, dort führe eine Förderung nach diesem Grundsatz zu einer höheren Förderung pro Kind als bei anderen Kondergärten. (Leitsatz des Herausgebers)

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Fundstelle im WWW

http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&docid=MWRE130001461&psml=bsbawueprod.psml&max=true&doc.fopen=wf-&doc.part=L&doc.norm=all