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Keine neue Kalkulation bei freiwilliger Reduzierung von Gebühren

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.04.2013 - Az.: 2 S 511/13

Leitsätze:

Beschließt eine Gemeinde nachträglich eine Reduzierung der Gebührensätze für die Benutzung einer öffentlichen Einrichtung, weil sie ihren Bürgern eine Begünstigung zukommen lassen möchte, auf die diese keinen Anspruch haben, bedarf es keiner neuen Gebührenkalkulation. (amtlicher Leitsatz)

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Fundstelle im WWW

http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&docid=MWRE130001339&psml=bsbawueprod.psml&max=true&doc.fopen=wf-&doc.part=L&doc.norm=all