VGH Hessen, Beschluss vom 24.01.2013 - Az.: 5 A 2148/12
Leitsätze:
Wird bei der Veröffentlichung einer Satzung versehentlich eine einzelne als Absatzbezeichnung dienende Ziffer ausgelassen, so führt das jedenfalls dann nicht zur Unwirksamkeit der Satzung, wenn diese Auslassung nicht zu Zweifeln am oder Missverständnissen über den materiellen Norminhalt führen kann. (Leitsatz des Herausgebers)