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Anwendung der BekanntmVO NRW in Verfahren der Bauleitplanung

OVG Münster, Beschluss vom 08.02.2013 - Az.: 10 B 1239/12

Leitsätze:

Jedenfalls die wesentlichen Regelungen der BekanntmVO NRW zu Inhalt und Form der Bekanntmachung sind nach § 52 Abs. 3 GO NRW auch auf die öffentliche Bekanntmachung von Beschlüssen in Verfahren der Bauleitplanung (hier: Aufstellungsbeschluss) entsprechend anzuwenden. Zu beachten ist daher insbesondere die Bestimmung des § 2 Abs. 3 BekanntmVO. (Leitsatz des Herausgebers)

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http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2013/10_B_1239_12beschluss20130208.html