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Mittelbare Folgewirkungen einer Planung

OVG Lüneburg, Beschluss vom 05.06.2008 - Az.: 1 MN 328/07

Leitsätze:

1. In die Abwägung zu einem Bebauungsplan sind nicht alle mittelbaren Folgewirkungen der Planung einzustellen. Insbesondere darf die Gemeinde auf die Planungen aufbauen, die sie beim Beschluss über den neuen Plan vorfindet, ohne deren Abwägungsgerechtigkeit erneut untersuchen zu müssen. (Leitsatz des Herausgebers)

2. Zur (fehlenden) Abwägungsrelevanz einer relativ geringen Zunahme an Verkehr. (Leitsatz des Herausgebers)

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http://www.dbovg.niedersachsen.de/Entscheidung.asp?Ind=0500020070003281%20MN