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Kenntniszurechnung zwischen Baurechtsbehörde und Liegenschaftsabteilung

OLG Nürnberg, Urteil vom 07.01.2013 - Az.: 4 U 585/12

Leitsätze:

1. Es stellt einen Mangel eines verkauften Grundstücks dar, wenn es an der baurechtlich gesicherten Befugnis für die vertraglich vorausgesetzte gewerbliche Nutzung fehlt. Die baurechtlich gesicherte Befugnis besteht nicht, wenn trotz kaufvertraglich zugesagten Bestandsschutzes durch die Gemeinde deren Baubehörde von einer Nutzungsänderung ausgeht und dafür eine Baugenehmigung verlangt. (amtlicher Leitsatz)

2. Bei der Prüfung, ob arglistiges Verhalten vorliegt, muss sich eine Gemeinde Kenntnisse ihrer Bauordnungsbehörde auch dann zurechnen lassen, wenn Mitarbeiter der Liegenschaftsabteilung beim Verkauf hiervon keine Kenntnis haben. (amtlicher Leitsatz)

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Fundstelle im WWW

http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?doc.id=KORE415082013&st=ent&showdoccase=1¶mfromHL=true