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Jagdsteuerpflicht von Jagdgenossenschaften

BVerwG, Urteil vom 27.06.2012 - Az.: 9 C 10.11

Leitsätze:

1. Jagdgenossenschaften, die ihren gemeinschaftlichen Jagdbezirk nicht verpachtet haben, sondern das Jagdrecht selbst ausüben, können zur Jagdsteuer herangezogen werden. (amtlicher Leitsatz)

2. Der Jagdsteuerpflicht steht nicht entgegen, dass Jagdgenossenschaften wie Inhaber von Eigenjagden im Falle der Nichtverpachtung des Jagdbezirks gesetzlich verpflichtet sind, den Steuertatbestand - die Ausübung des Jagdrechts - zu erfüllen (im Anschluss an Urteil vom 13. Mai 2009 - BVerwG 9 C 7.08 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 28 Rn. 16). (amtlicher Leitsatz)

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http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=270612U9C10.11.0